Urheber- & Medienrecht

Beratung und Vertretung im Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht

Gegenstand des Urheberrechts sind „persönliche geistige Schöpfungen“. Das sind regelmäßig bspw. Fotografien oder Musikwerke. Im Einzelfall kommen aber auch Produktentwürfe, Konstruktionszeichnungen, Baupläne, Präsentationen, Verträge und sonstige gewerbliche Unterlagen als Schutzgegenstand in Betracht. Das Urheberrecht lässt sich damit zum Schutz schöpferischer Leistungen von Unternehmen einsetzen. Andererseits sollten Fragen des Urheberrechts auch bei der Gestaltung der vertraglichen Beziehungen mit den eigenen Beschäftigten – etwa in Arbeitsverträgen – immer im Auge behalten werden. Zudem sind urheberrechtliche Fragen für Unternehmen bspw. im Zusammenhang mit ihrer Internetpräsenz von Bedeutung.

Das Medienrecht ist für Unternehmen insbesondere im Zusammenhang mit ihrem Reputationsmanagement von Relevanz. Dies betrifft zum einen die aktive Öffentlichkeitsarbeit. Aber auch beim Vorgehen gegen unzutreffende oder herabwürdigende Medienberichterstattung sind medienrechtliche Fragen entscheidend. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend in allen Bereichen dieser Rechtsgebiete.

Leistungen im Urheber- und Medienrecht

Im Urheber- und Medienrecht bieten wir Ihnen u.a. folgende anwaltlichen Leistungen:

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