Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind ein wichtiger, wenn nicht DER Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Um gut ausgebildete und engagierte Fachkräfte herrscht daher auch ein harter Wettbewerb. Entscheidend dafür, in diesem Umfeld qualifizierte Mitarbeiter erfolgreich gewinnen, strategisch weiterentwickeln und langfristig binden zu können, ist eine verbindliche und transparente Personalpolitik. Zentraler Baustein dessen sind ausgewogene und individuell passende Verträge.
Im Arbeitsrecht beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei Ausarbeitung, Abschluss und Durchführung sämtlicher Verträge und Vereinbarungen mit Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen. Zudem übernehmen wir auch die Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren.
Leistungen im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht bieten wir Ihnen u.a. folgende anwaltlichen Leistungen:
- Ausarbeitung von Vertragsklauseln, vollständigen Arbeitsverträgen und umfassenden Vertragskonvoluten
- Erstellung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern, Vorständen und sonstigen Organen
- Ausarbeitung, Verhandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
- Überwachung von Bestandsverträgen auf Anpassungs- und Änderungsbedarf
- Ausgestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und sonstigen betrieblichen Anreizsystemen
- Arbeitsrechtliche Begleitung von Strukturmaßnahmen und Unternehmenstransaktionen
- Verhandlung mit Arbeitnehmern und Arbeitnehmervertretungen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Unternehmens in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- Schulung und Unterweisung von Personalverantwortlichen zu arbeitsrechtlichen Themen
Weitere Rechtsgebiete
Nicht das passende gefunden?
Schreiben Sie uns!
Letzte Beiträge
Datenschutzverstoß: Rekord-Bußgeld gegen Immobiliengesellschaft
Etwa 14,5 Millionen Euro beträgt das Bußgeld, dass die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Berlin wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 30.10. gegen
OLG Naumburg: Konkurrenten können Datenschutzverstöße verfolgen
Von der Rechtsprechung nach wie vor nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob die Verletzung von Datenschutzrecht von Konkurrenten rechtlich verfolgt werden kann. Während etwa
DSK schafft “Bußgeldkatalog” für Datenschutzverstöße
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, kurz: DSK) hat im Oktober ein Konzept zur Bußgeldzumessung für Datenschutzverstöße von Unternehmen festgelegt.