BUNDESDATENSCHUTZGESETZ
(BDSG alt)

Ausfertigungsdatum: 20.12.1990
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097).
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 14.1.2003 I 66; zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 30.6.2017 I 2097
 

Hier finden Sie die Gliederung des bis 25.05.2018 gültigen BDSG. Über die Verlinkungen gelangen Sie zum Wortlaut sämtlicher Regelungen.

Verlinkungen zu allen Regelungen des seit 25.05.2018 geltenden neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie zu sämtlichen Erwägungsgründen der DSGVO sind im Menü am Rand zu finden. Weitere Informationen zur Entstehung der DSGVO finden sich auf dem EUR-LEX-Portal der europäischen Union.

Das Verlinken sämtlicher Rechtsnormen auf dieser Internetpräsenz ist ausdrücklich gestattet und erwünscht.

 

ERSTER ABSCHNITT
Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen

§ 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

§2 – Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen

§3 – Weitere Begriffsbestimmungen

§3a – Datenvermeidung und Datensparsamkeit

§4 – Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

§4aEinwilligung

§4bÜbermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen

§4c – Ausnahmen

§4d – Meldepflicht

§4e – Inhalt der Meldepflicht

§4f – Beauftragter für den Datenschutz

§4g – Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz

§5 – Datengeheimnis

§6 – Rechte des Betroffenen

§6a – Automatisierte Einzelentscheidung

§6b – Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

§6c – Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien

§7 – Schadensersatz

§8 – Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen

§9 – Technische und organisatorische Maßnahmen

§9a – Datenschutzaudit

§10 – Einrichtung automatisierter Abrufverfahren

§11 – Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag

ZWEITER ABSCHNITT
Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen

DRITTER ABSCHNITT
Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen

§27 – Anwendungsbereich

§28 – Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

§28a – Datenübermittlung an Auskunfteien

§28b – Scoring

§29 – Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung

§30 – Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form

§30a – Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung

§31 – Besondere Zweckbindung

§32 – Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

§33 – Benachrichtigung des Betroffenen

§34 – Auskunft an den Betroffenen

§35 – Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

§36 (weggefallen)

§37 (weggefallen)

§38 – Aufsichtsbehörde

§38a – Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen

VIERTER ABSCHNITT
Sondervorschriften

§39 – Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen

§40 – Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen

§41 – Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien

§42 – Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle

§42a – Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

§42b – Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission

FÜNFTER ABSCHNITT
Schlussvorschriften

§43 – Bußgeldvorschriften

§44 – Strafvorschriften

SECHSTER ABSCHNITT
Übergangsvorschriften

§45 – Laufende Verwendungen

§46 – Weitergeltung von Begriffsbestimmungen

§47 – Übergangsregelung

§48 – Bericht der Bundesregierung

Anlage (zu § 9 Satz 1)