Gesellschaftsrecht

Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht

Unternehmerische Tätigkeit kann dauerhaft nur dann erfolgreich sein, wenn die rechtlichen Beziehungen zwischen den beteiligten Personen klar, verbindlich und interessengerecht geregelt sind. Mit der vertraglichen Gestaltung dieser Beziehungen befasst sich das Gesellschaftsrecht. Als Anlass kommt bspw. die Gründung eines neuen Unternehmens, die Umstrukturierung eines bestehenden Unternehmens, die (teilweise) Übertragung im Rahmen einer Unternehmensveräußerung bzw. eines Unternehmenserwerbs oder einer Unternehmensnachfolge als auch die Beendigung und Abwicklung eines Unternehmens in Betracht.

Auf Grundlage langjähriger anwaltlicher Berufserfahrung im Gesellschaftsrecht beraten und unterstützen wir unsere Mandanten zu allen wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Themen.

Leistungen im Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht bieten wir Ihnen u.a. folgende anwaltlichen Leistungen:

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