Insolvenzrecht
Beratung und Vertretung im Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht spielt im wirtschaftlichen Alltag in mehrfacher Hinsicht eine Rolle:
Zum einen gehört es zum grundlegenden unternehmerischen Risikomanagement, die Vertragsbeziehungen zu den eigenen Geschäftspartnern rechtlich so auzugestalten und abzuwickeln, dass Ausfall- und Anfechtungsrisiken vermieden oder zumindest weitestmöglich verringert werden. Darüber hinaus können auch bei der Reorganisation bzw. Restrukturierung des eigenen Unternehmens insolvenzrechtliche Fragen von erheblicher Bedeutung sein.
Aus mehrjähriger juristischer Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung als auch durch anwaltliche Tätigkeit in großen Wirtschaftskanzleien sind uns die für Unternehmen relevanten Aspekte aus diesem Rechtsgebiet bestens vertraut. Auf dieser Grundlage unterstützen wir Sie gern dabei, sich durch vorbeugende Vertragsgestaltung im Geschäftsalltag bereits so aufzustellen, dass Insolvenzrisiken minimiert werden. Falls die Beratung erst ansetzt, wenn es bereits brennt, helfen wir Ihnen natürlich auch, “die Kohlen aus dem Feuer zu holen”. Und sollten Sie selbst Ihr Unternehmen in einer Krisensituation restrukturieren wollen, stehen wir Ihnen auch dabei gern mit Rat und Tat zur Seite.
Leistungen im Insolvenzrecht
Im Insolvenzrecht bieten wir Ihnen u.a. folgende anwaltlichen Leistungen:
- Beratung zu allgemeinen insolvenzrechtlichen Fragen ( (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzanfechtung etc.)
- Erstellung von insolvenzfesten Zahlungsvereinbarungen mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern
- Verhandlung mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern
- Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern zu insolvenzrechtlichen Themen
- Erstellung von Insolvenz- und Sanierungsplänen
- Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltern, insbesondere bei Insolvenzanfechtungen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Streitigkeiten mit Schwerpunkt im oder Bezug zum Insolvenzrecht
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