Kreditgebühren können bzw. müssen zurückgefordert werden

Auch für Unternehmenskredite dürfen Banken durch Formularverträge keine Bearbeitungsgebühren verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) am 4. Juli 2017 entschieden. Unternehmen, die seit Anfang 2014 derartige Gebühren gezahlt haben, können diese regelmäßig noch zurückfordern. Geschäftsführer sind dazu evtl. sogar verpflichtet. Bei den üblichen Darlehenssummen von Unternehmenskrediten geht es oft um mehrere tausend, teilweise um zehntausende Euro. Schnelles Handeln lohnt also!

1. Argumentation des BGH

Kurz zusammengefasst begründet der BGH seine Rechtsprechung wie folgt: Als Gegenleistung für die Bereitstellung eines Darlehens erhält eine Bank nach dem gesetzlichen Leitbild vom Kunden Zinsen. Die Bank hat die Möglichkeit, diese Zinsen so zu kalkulieren, dass auch evtl. Aufwendungen im Vorfeld der Darlehensgewährung (Bonitätsprüfung etc.) vollständig amortisiert werden. Verlangt die Bank für diese Aufwendungen hingegen formularmäßig eine “Bearbeitungsgebühr” , ein “Bearbeitungsentgelt” oder ähnliche Leistungen, ist das nach Ansicht des BGH als Preisnebenabrede zu werten. Diese benachteiligt auch gewerbliche Kreditnehmer unangemessen und ist ihnen gegenüber damit unwirksam.

2. Verjährung

Für Ansprüche auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren gilt die sog. regelmäßige Verjährungsfrist. Dies bedeutet konkret, dass Rückzahlungsansprüche mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Zahlung der Gebühr nicht mehr zurückverlangt werden können. In Bezug auf Zahlungen, die im Jahr 2014 geleistet worden sind, endet die Verjährungfrist also mit Ablauf des 31.12.2017 ab. Sofern derartige Zahlungen zurückverlangt werden sollen, ist deshalb zügiges Handeln geboten!

3. Nutzungsentschädigung

Neben der Bearbeitungsgebühr können Betroffene von der Bank auch eine Nutzungsentschädigung verlangen. Diese stellt einen Ausgleich dafür dar, dass die Bank mit der an sie gezahlten Bearbeitungsgebühr in der Zwischenzeit wirtschaften konnte, für den Kunden diese Möglichkeit jedoch nicht bestand.

4. Konkretes Vorgehen

Um gezahlte Gebühren zurückzuerhalten, müssen Sie die Initiative ergreifen. Mit einer ersten Aufforderung zur Rückerstattung können Sie sich selbst an Ihre Bank richten. Ein Muster für ein solches Schreiben können Sie hier abrufen.

Nicht selten werden Zahlungsaufforderungen von Kreditnehmern durch die Banken zunächst abgelehnt oder ignoriert, um Zeit zu gewinnen. Sollte die von Ihnen gesetzte Frist erfolglos verstreichen, helfe ich Ihnen gern bei der Durchsetzung Ihrer Forderung. Sprechen Sie mich hierzu oder mit allen sonstigen Anliegen jederzeit gern an. Meine Kontaktdaten finden Sie hier.

Weitere Erläuterungen zu den Entscheidungsgründen können Sie der Pressemitteilung Nr. 104/2017 des BGH entnehmen.

 

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