Urheber- & Medienrecht
Beratung und Vertretung im Urheber- und Medienrecht

Gegenstand des Urheberrechts sind „persönliche geistige Schöpfungen“. Das sind regelmäßig bspw. Fotografien oder Musikwerke. Im Einzelfall kommen aber auch Produktentwürfe, Konstruktionszeichnungen, Baupläne, Präsentationen, Verträge und sonstige gewerbliche Unterlagen als Schutzgegenstand in Betracht. Das Urheberrecht lässt sich damit zum Schutz schöpferischer Leistungen von Unternehmen einsetzen. Andererseits sollten Fragen des Urheberrechts auch bei der Gestaltung der vertraglichen Beziehungen mit den eigenen Beschäftigten – etwa in Arbeitsverträgen – immer im Auge behalten werden. Zudem sind urheberrechtliche Fragen für Unternehmen bspw. im Zusammenhang mit ihrer Internetpräsenz von Bedeutung.
Das Medienrecht ist für Unternehmen insbesondere im Zusammenhang mit ihrem Reputationsmanagement von Relevanz. Dies betrifft zum einen die aktive Öffentlichkeitsarbeit. Aber auch beim Vorgehen gegen unzutreffende oder herabwürdigende Medienberichterstattung sind medienrechtliche Fragen entscheidend. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend in allen Bereichen dieser Rechtsgebiete.
Leistungen im Urheber- und Medienrecht
Im Urheber- und Medienrecht bieten wir Ihnen u.a. folgende anwaltlichen Leistungen:
- Laufende Beratung und Vertretung in urheberrechtlichen und medienrechtlichen Angelegenheiten
- Prüfung und Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüchen
- Rechtliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit urheber- und medienrechtlichen Abmahnungen
- Ausarbeitung und Verhandlung von Lizenzverträgen oder einzelnen Vertragsklauseln
- Rechtliche Beratung im Bereich Reputationsmanagement
- Prüfung, Beratung und Rechtsverfolgung im Bereich Presse- bzw. Medienberichterstattung
- Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Einstweiligen Rechtsschutz
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in urheberrechtlichen und medienrechtlichen Streitigkeiten
Weitere Rechtsgebiete
Rechtsgebiete
Nicht das passende gefunden?
Schreiben Sie uns!
Letzte Beiträge
Datenschutzverstoß: Rekord-Bußgeld gegen Immobiliengesellschaft
Etwa 14,5 Millionen Euro beträgt das Bußgeld, dass die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Berlin wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 30.10. gegen
OLG Naumburg: Konkurrenten können Datenschutzverstöße verfolgen
Von der Rechtsprechung nach wie vor nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob die Verletzung von Datenschutzrecht von Konkurrenten rechtlich verfolgt werden kann. Während etwa
DSK schafft “Bußgeldkatalog” für Datenschutzverstöße
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, kurz: DSK) hat im Oktober ein Konzept zur Bußgeldzumessung für Datenschutzverstöße von Unternehmen festgelegt.