Vergütung & Kosten
Kosten unserer Tätigkeit

Zu einer vertrauensvollen geschäftlichen Zusammenarbeit gehört auch eine transparente und nachvollziehbare Preis- und Kostenpolitik. Unseren Mandanten bieten wir deshalb jederzeit eine vollständige und verbindliche Beantwortung aller Fragen zur Vergütung unserer Tätigkeit und evtl. weiterer Kosten der Klärung ihres Anliegens.
Die Kosten für die Bearbeitung und Erledigung rechtlicher Angelegenheiten sind immer vom individuellen Einzelfall und dem vereinbarten Vergütungsmodell abhängig. Was für Ihr konkretes Anliegen gilt, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Um Ihnen vorab eine ungefähre Einschätzung zu ermöglichen, finden Sie einige Punkte, die bei uns zu diesem Thema allgemein gelten, nachfolgend kurz zusammengefasst.
Entscheidend für die Kosten sind grundsätzlich Umfang und Aufwand der Mandatsbearbeitung. Oft steht dieser bei Auftragserteilung noch nicht endgültig fest. So lässt sich bspw. vorab nicht absehen, über wieviele Instanzen sich ein Rechtsstreit erstreckt, ob zur Klärung streitiger Tatsachen ein Sachverständigengutachten erstellt werden muss, wie umfangreich ein individuell zu erarbeitendes Vertragswerk letztlich ausfällt oder welchen Zeitrahmen Vertragsverhandlungen mit einem Geschäftspartner einnehmen. In derartigen Fällen sind regelmäßig auch Kostenprognosen nur unter Vorbehalt möglich. Mit einem verbindlichen Angebot kann hingegen immer dann gerechnet werden, wenn der Aufwand bei Auftragserteilung bereits feststeht oder sich zumindest eingrenzen lässt.
Die zu erwartenden Gesamtkosten setzen sich üblicherweise zusammen aus einer Vergütung, die unmittelbar für die anwaltliche Arbeit anfällt, und darüber hinausgehenden Auslagen und Aufwendungen. Diese können beispielsweise für Porto und Zustellungsgebühren, aber auch für die Tätigkeit von Behörden, Gerichten, Gutachtern oder sonstigen Dritten entstehen.
Der erste Kontakt zur Erläuterung Ihres Anliegens und zur Klärung einer evtl. Mandatierung ist für Sie kostenfrei. In der Regel ist ein Gespräch am Telefon oder eine kurze Korrespondenz per E-Mail hierfür ausreichend. Nutzen Sie dazu einfach meine Kontaktdaten. Gern besuchen wir Sie aber auch vor Ort, um die Einzelheiten anhand der relevanten Unterlagen und Dokumente persönlich mit Ihnen zu besprechen. Sofern kostenauslösende Tätigkeiten anfallen, werden Sie darüber vorab von uns informiert.
Vergütungsmodelle
Anwaltliche Tätigkeit kann nach verschiedenen Vergütungsmodellen abgerechnet werden:
Grundlage der Abrechnung nach Zeitaufwand ist ein individuell vereinbarter Stundensatz. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus diesem Stundensatz und der Stundenzahl, die für die Bearbeitung des konkreten Auftrags benötigt wird. Ein Zeithonorar bietet sich damit als faire und transparente Abrechnungsmethode insbesondere dann an, wenn nur der tatsächliche Zeitaufwand für die Mandatsbearbeitung vergütet werden soll, dieser vorab jedoch noch nicht feststeht.
Der Stundensatz für unsere Arbeit orientiert sich grundsätzlich am Einzelfall. Entscheidend sind bspw. das Fachgebiet, die Schwierigkeit und die Haftungsrisiken der konkreten Angelegenheit. Derzeit berechnen wir für eine Arbeitsstunde zwischen 170,00 und 230,00 EUR zzgl. USt. Bei dauerhafter Zusammenarbeit sind regelmäßig auch pauschale Stundensätze für alle Tätigkeiten, Honorarstaffeln für besonders umfangreiche Aufträge oder andere Sonderregelungen möglich.
Ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart, erhalten unsere Mandanten von uns auf entsprechenden Wunsch vor Arbeitsbeginn eine Einschätzung über den voraussichtlichen Zeitaufwand. Die Zeiterfassung erfolgt softwarebasiert und üblicherweise in einer 6-Minuten-Taktung (0,1h). Eine detaillierte Dokumentation der im Einzelnen ausgeführten Arbeiten, die mit der Abrechnung übermittelt wird, gewährleistet zudem, dass die abgerechneten Leistungen auf Seiten des Mandanten konkret nachvollzogen werden können.
Bei der Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bilden der Streit- bzw. Gegenstandswert und die konkrete Art der anwaltlichen Tätigkeit die Basis für die Vergütungsberechnung. Die individuell anfallende Bearbeitungszeit ist dagegen weitgehend ohne Relevanz.
Für Angelegenheiten, die einen relativ niedrigen Streitwert aufweisen und einen hohen Aufwand verursachen oder – umgekehrt – einen äußerst hohen Streitwert haben und mit sehr geringem Aufwand zu bewältigen sind, stellt die RVG-Abrechnung oft kein geeignetes Abrechnungsmodell dar. Gleiches gilt, wenn sich ein Gegenstandswert nicht ohne Weiteres ermitteln lässt. Für den Fall, dass wir gerichtlich für Sie tätig werden, sind wir rechtlich jedoch verpflichtet, nach dem RVG abzurechnen, sofern die Vergütung nach einer getroffenen Honorarvereinbarung niedriger als die RVG-Gebühren ausfallen würde.
Bei diesem Vergütungsmodell werden der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und die dafür zu zahlende Vergütung im Vorfeld der Mandatsbearbeitung verbindlich festgelegt. Ein Pauschalhonorar kann für ein komplettes Mandat oder für einzelne Abschnitte der Mandatsbearbeitung vereinbart werden. In aller Regel kommt eine entsprechende Vereinbarung aber nur dann infrage, wenn der erforderliche Arbeitsaufwand für ein (Teil-)Projekt von Beginn an feststeht. In derartigen Fällen gewährt ein Pauschalhonorar allerdings höchste Budget- und Planungssicherheit.
Grundsätzlich ist in geeigneten Konstellationen auch die Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung oder erfolgsbezogener Vergütungsbestandteile möglich. Derartige Vereinbarungen sind Rechtsanwälten durch berufsrechtliche Regelungen, insbesondere durch § 4a RVG, allerdings nur sehr begrenzt erlaubt. Deshalb ist die Zulässigkeit immer anhand des konkreten Einzelfalles zu prüfen.
Zu einzelnen rechtlichen Themen – insbesondere mit kontinuierlichem Prüfungs- und Beratungsbedarf – können Sie unsere Leistungen auch als komplette, teils modular kombinierbare Beratungspakete zu Festpreisen oder in festen Preisspannen in Anspruch nehmen. Unsere Mandanten profitieren davon, indem sie in den erfassten Bereichen eigenen Prüfungs- und Administrationsaufwand und damit verbundene Haftungsrisiken auslagern und hohe Budget- und Planungssicherheit erhalten.
Rechtsgebiete
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