DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG

(DSGVO)

Nachfolgend finden Sie die Gliederung der DSGVO. Über die Verlinkungen gelangen Sie zum Wortlaut sämtlicher Regelungen. Für Interpretation und Auslegung der Verordnung sind zudem die Erwägungsgründe hilfreich, die ihr zugrunde liegen.

KAPITEL 1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (Art. 1 – 4)

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Räumlicher Anwendungsbereich

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

KAPITEL 2
GRUNDSÄTZE ( Art. 5 – 11)

Artikel 5
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 6
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 7
Bedingungen für die Einwilligung

Artikel 8
Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 10
Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 11
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

KAPITEL 3
RECHTE DER BETROFFENEN PERSON (Art. 12 – 23)

Artikel 12
Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Artikel 13
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Artikel 14
Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

Artikel 15
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Artikel 16
Recht auf Berichtigung

Artikel 17
Recht auf Löschung (“Recht auf Vergessenwerden”)

Artikel 18
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 19
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 20
Recht auf Datenübertragbarkeit

Artikel 21
Widerspruchsrecht

Artikel 22
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Artikel 23
Beschränkungen

KAPITEL 4
VERANTWORTLICHER UND AUFTRAGSVERARBEITER (Art. 24 – 43)

Artikel 24
Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Artikel 25
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 26
Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche

Artikel 27
Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern

Artikel 28
Auftragsverarbeiter

Artikel 29
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters

Artikel 30
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Artikel 31
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Artikel 32
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 33
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde

Artikel 34
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Artikel 35
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 36
Vorherige Konsultation

Artikel 37
Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 39
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Artikel 40
Verhaltensregeln

Artikel 41
Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln

Artikel 42
Zertifizierung

Artikel 43
Zertifizierungsstellen

KAPITEL 5
ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN AN DRITTLÄNDER ODER AN INTERNATIONALE ORGANISATIONEN (Art. 44 – 50)

Artikel 44
Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung

Artikel 45
Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 46
Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 47
Verbindliche interne Datenschutzvorschriften

Artikel 48
Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 49
Ausnahmen für bestimmte Fälle

Artikel 50
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

KAPITEL 6
UNABHÄNGIGE AUFSICHTSBEHÖRDEN (Art. 51 – 59)

Artikel 51
Aufsichtsbehörde

Artikel 52
Unabhängigkeit

Artikel 53
Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde

Artikel 54
Errichtung der Aufsichtsbehörde

Artikel 55
Zuständigkeit

Artikel 56
Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde

Artikel 57
Aufgaben

Artikel 58
Befugnisse

Artikel 59
Tätigkeitsbericht

KAPITEL 7
ZUSAMMENARBEIT UND KOHÄRENZ (Art. 60 – 76)

Artikel 60
Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und anderen betroffenen Aufsichtsbehörden

Artikel 61
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 62
Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden

Artikel 63
Kohärenzverfahren

Artikel 64
Stellungnahme Ausschusses

Artikel 65
Streitbeilegung durch den Ausschuss

Artikel 66
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 67
Informationsaustausch

Artikel 68
Europäischer Datenschutzausschuss

Artikel 69
Unabhängigkeit

Artikel 70
Aufgaben des Ausschusses

Artikel 71
Berichterstattung

Artikel 72
Verfahrensweise

Artikel 73
Vorsitz

Artikel 74
Aufgaben des Vorsitzes

Artikel 75
Sekretariat

Artikel 76
Vertraulichkeit

KAPITEL 8
RECHTSBEHELFE, HAFTUNG UND SANKTIONEN (Art. 77 – 84)

Artikel 77
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Artikel 78
Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde

Artikel 79
Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter

Artikel 80
Vertretung von betroffenen Personen

Artikel 81
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 82
Haftung und Recht auf Schadenersatz

Artikel 83
Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen

Artikel 84
Sanktionen

KAPITEL 9
VORSCHRIFTEN FÜR BESONDERE VERARBEITUNGSSITUATIONEN (Art. 85 – 91)

Artikel 85
Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

Artikel 86
Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten

Artikel 87
Verarbeitung der nationalen Kennziffer

Artikel 88
Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext

Artikel 89
Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken

Artikel 90
Geheimhaltungspflichten

Artikel 91
Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften

KAPITEL 10
DELEGIERTE RECHTSAKTE UND DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE (Art. 92 – 93)

Artikel 92
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 93
Ausschussverfahren

KAPITEL 11
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(Art. 94 – 99)

Artikel 94
Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

Artikel 95
Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG

Artikel 96
Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften

Artikel 97
Berichte der Kommission

Artikel 98
Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz

Artikel 99
Inkrafttreten und Anwendung