BUNDESDATENSCHUTZGESETZ
(BDSG alt)
Hier finden Sie die Gliederung des bis 25.05.2018 gültigen BDSG. Über die Verlinkungen gelangen Sie zum Wortlaut sämtlicher Regelungen.
Verlinkungen zu allen Regelungen des seit 25.05.2018 geltenden neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie zu sämtlichen Erwägungsgründen der DSGVO sind im Menü am Rand zu finden. Weitere Informationen zur Entstehung der DSGVO finden sich auf dem EUR-LEX-Portal der europäischen Union.
Das Verlinken sämtlicher Rechtsnormen auf dieser Internetpräsenz ist ausdrücklich gestattet und erwünscht.
ERSTER ABSCHNITT
Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
§ 1 – Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§2 – Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
§3 – Weitere Begriffsbestimmungen
§3a – Datenvermeidung und Datensparsamkeit
§4 – Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
§4b – Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen
§4f – Beauftragter für den Datenschutz
§4g – Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
§6a – Automatisierte Einzelentscheidung
§6b – Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
§6c – Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
§8 – Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
§9 – Technische und organisatorische Maßnahmen
§10 – Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
§11 – Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
ZWEITER ABSCHNITT
Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
§14 – Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
§15 – Datenübermittlung an öffentliche Stellen
§16 – Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen
§17 – (weggefallen)
§18 – Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung
§19 – Auskunft an den Betroffenen
§20 – Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
§21 – Anrufung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§22 – Wahl und Unabhängigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
DRITTER ABSCHNITT
Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
§28 – Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
§28a – Datenübermittlung an Auskunfteien
§29 – Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
§30a – Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
§32 – Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§33 – Benachrichtigung des Betroffenen
§34 – Auskunft an den Betroffenen
§35 – Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
§36 (weggefallen)
§37 (weggefallen)
§38a – Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
VIERTER ABSCHNITT
Sondervorschriften
§40 – Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
§41 – Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
§42 – Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
§42a – Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
FÜNFTER ABSCHNITT
Schlussvorschriften
SECHSTER ABSCHNITT
Übergangsvorschriften
§46 – Weitergeltung von Begriffsbestimmungen